BundesrechtBundesgesetzeWasserrechtsgesetz 1959SECHSTER ABSCHNITT Einzugsgebietsbezogene Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung sowie zur Abwehr und zur Pflege der Gewässer§ 55h

§ 55hVerfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne

In Kraft seit 31. März 2011
Up-to-date