B281/69—VfGH Rechtssatz
07. Dezember 1970
Grund anzunehmen war. {Verwaltungsstrafgesetz 1991 § 53, § 53 Abs. 4 VStG} regelt eine der Verwaltungsstrafbehörde eingeräumte besondere Zwangsbefugnis, die nicht unter das Verwaltungsvollstreckungsgesetz fällt ({Verwaltungsvollstreckungsgesetz § 12, § 12 VVG} . Dieses Zwangsmittel, das im konkreten Falle darin bestand, daß seitens der bel. Beh. eine solche Vorführung des Bf. zum Antritt der Arreststrafe angeordnet wurde, und…