BundesrechtBundesgesetzeVerfassungsgerichtshofgesetz 1953§ 56e

§ 56ec) Bei einem Antrag auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem das Bestehen eines sachlichen Zusammenhanges eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses des Nationalrates betreffend die Erhebung weiterer Beweise mit dem Untersuchungsgegenstand bestritten wird

In Kraft seit 01. Januar 2015
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