VersVG
Gliederung
ZWEITER ABSCHNITT. Schadensversicherung.
Erstes Kapitel. Vorschriften für die gesamte Schadensversicherung.
I. Inhalt des Vertrages.
§ 56
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so haftet der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.
zu leisten hat (§ 59 Abs 1 VersVG), wird jeder Vertrag für sich isoliert beurteilt. Besteht im betreffenden Vertrag Unterversicherung, ist die Proportionalitätsregel des § 56 VersVG ungeachtet der Existenz der anderen Versicherungsverträge anzuwenden. Die proportionale Minderung der Entschädigungspflicht des jeweiligen Versicherers ergibt sich ausschließlich aus dem Verhältnis der Versicherungssumme des ihn…
Verträge um eine Unterversicherung, so kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem jeweiligen Versicherer - sofern die Versicherung nicht auf erstes Risiko genommen wurde - nur den nach § 56 VersVG geminderten Betrag begehren. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers (Selbstbehalt) ist zu berücksichtigen.…
Unterversicherung zu prüfen ist. Bei einer Versicherung auf erstes Risiko entschädigt der Versicherer jeden Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll. Die Proportionalitätsregel des § 56 VersVG wird ausgeschaltet. Der Versicherer trägt hier bis zur Höhe der Versicherungssumme das „erste Risiko“ ohne Rücksicht auf den Versicherungswert. Soweit der Schaden die…
…es sich bei einem oder mehreren der beteiligten Verträge um eine Unterversicherung handle, könne der Versicherungsnehmer gegenüber dem jeweiligen Versicherer nur den nach § 56 VersVG geminderten Betrag begehren. Der Versicherer schulde bei Doppel und Unterversicherung den geringeren Betrag. Zwar habe der Oberste Gerichtshof in 7 Ob 67/02g…
…ist die Mehrwertsteuer in die Berechnungsformel zu gleichen Anteilen sowohl zur Schadensumme im Divisor, als auch zum Versicherungs(Ersatz)wert im Dividenden dazuzurechnen (vgl MGA3 VersVG § 56 Anm 2).…
…3.): Ist die Versicherungssumme, wie im vorliegenden Fall, niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so haftet der Versicherer gemäß § 56 VersVG für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. Nach dem völlig eindeutigen und klaren Gesetzeswortlaut erfolgt die Berechnung der Versicherungsleistung also…
…2005 zu qualifizieren. 3. Im Hinblick auf die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts betreffend Unterversicherung und Aktivlegitimation ist noch Folgendes klarzustellen: 3.1. Unterversicherung liegt nach § 56 VersVG vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls. Beweispflichtig für das Vorliegen einer Unterversicherung ist grundsätzlich der Versicherer…
…unter Berufung auf die Quadratmeterzahl sei gröblich benachteiligend und daher unwirksam. Eine solche Vorgehensweise führe nämlich zu einer wesentlichen Einschränkung gegenüber dem in § 56 VersVG festgelegten Standard, wonach eine Kürzung der Entschädigung im Verhältnis des Versicherungswerts zur Versicherungssumme festgelegt werde. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge. Art…
…§ 5b VersVG abbildet, wurden ihm doch bei Antragstellung die verschiedenen gesetzlichen Rücktrittsrechte detailliert aufgezählt und erläutert, sodass ihm eine Zuordnung zu § 56 VersVG und nicht zu § 165a VersVG möglich war, keine Unklarheiten sowie kein Eindruck einer Beschränkung der Rücktrittsrechte enstanden. Im Zusammenhang mit dem hier allein…
…das erstgenannte Angebot. [2] Der Kläger macht einen Schadenersatzanspruch gegen die beklagte Vermittlerin geltend, weil sich nach einem Wohnungseinbruch herausstellte, dass eine Unterversicherung (§ 56 VersVG) vorlag. [3] Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. [4] Der Kläger begründet die Zulässigkeit der Revision damit, dass zum Umfang der Beratungs- und Aufklärungspflichten eines…
…Franz L***** zu berücksichtigen. Wegen der Unterversicherung (Neuwert S 1,860.000; Versicherungssumme S 980.000) sei (wenn überhaupt) nur eine verhältnismäßige Haftung der beklagten Partei gemäß § 56 VersVG gegeben. Die Klägerin replizierte hiegegen ua, dass die Versicherungssumme von S 980.000 von der beklagten Partei nach Besichtigung unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Feuerversicherung und…
…Anzeigepflichten abhängig gemacht, sie erfolgt allein bei Abweichen der tatsächlichen Quadratmeteranzahl von der der Höchsthaftungssumme zugrunde gelegten. 3.1 Die Unterversicherung wird in § 56 VersVG geregelt. Danach liegt eine solche vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist. Bei der Unterversicherung ist der Versicherer nur im Rahmen der Proportionalitätsregel…
…50 VersVG Rz 6 ). Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, so haftet der Versicherer nach § 56 VersVG für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. [10] 2. Entgegen den Ausführungen in der Revision stellt sich hier nicht…
…ihm nunmehr zum Vorwurf gemachte Entscheidung zu treffen. Selbst bei Unwirksamkeit der Unterversicherungsklausel hätte der Haushaltsversicherer den Einwand der Unterversicherung auf Basis des § 56 VersVG erheben können; gehe man hier vom Vorbringen der Beklagten aus, die auf das Verhältnis der Ist- zur Soll-Prämie abstelle, hätte der Feuerversicherer im Ergebnis…
…und damit eine Haftungsbegrenzung eintrete (dies entspreche sowohl Treu und Glauben als auch der Übung des redlichen Verkehrs und finde auch "im Telos des § 56 VersVG eine Parallele"); die Lösung des Erstgerichtes berücksichtige "die im Vertrag ins Auge gefassten Verhältnisse zwischen den Parteien" und sei "praktikabel." Die Haftung der beklagten Partei…
…anzusetzen, deren Zeitwert niedriger als 50 % des Wiederbeschaffungspreises war. Daß maßgebend für diese Feststellung der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles ist, ergibt sich aus § 56 VersVG. Die aufgezeigten Erwägungen lassen demnach erkennen, daß bezüglich jener Gegenstände, die das Erstgericht in seine Betrachtungen miteinbezogen hat, die Rechtsauffassung des Erstgerichtes richtig ist. Das…
bei mehreren Versicherern gedeckt ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen (so schon 7 Ob 10/90). (Hier: Der Tatbestand der Unterversicherung gemäß § 56 VersVG ist daher bei Vorliegen dieser Voraussetzungen zu verneinen.)…
Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).…
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