Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).
Rückverweise
…der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Gemäß dieser Bestimmung erfolgt die Berechnung der Versicherungsleistung nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungs (Ersatz )Wert (RS0114944). Der Versicherungswert findet aus Gründen der Vereinfachung der Prämienkalkulation grundsätzlich keine Berücksichtigung. Dessen ungeachtet hat er dennoch Einfluss auf das versicherte Risiko, denn unabhängig von…