RS0114944 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).
die §§ 23 ff VersVG den Versicherungsschutz der Mehrzahl der Versicherungsnehmer erheblich entwerten würde, sind mitversichert (so auch schon 7 Ob 314/00b ).…