(1) Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. Abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse für Bedienstete des Bundes durch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nach Anhörung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu erfolgen.
2. Abweichend von Z 1 erfolgt die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse für Bedienstete der Parlamentsdirektion durch den Präsidenten des Nationalrates, für Bedienstete des Rechnungshofes durch den Präsidenten des Rechnungshofes und für Bedienstete der Volksanwaltschaft durch den Vorsitzenden der Volksanwaltschaft nach Anhörung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
3. § 10 und § 47 BMSVG sind nicht anzuwenden.
(2) Abs. 1 ist abweichend von den Bestimmungen des § 1 auf alle vertraglich Bediensteten des Bundes anzuwenden.
§ 35 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 35 Anwendung des BMSVG
…§ 35. (1) Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz ( BMSVG ), BGBl. I Nr. 100/2002, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Abweichend von § 9…
Art. 24 Artikel XXIV
…Anm.: betrifft das Gehaltsgesetz 1956 sowie die Bundesforste-Dienstordnung 1986 ) (6) Abs. 3 gilt für die Anwendung 1. der §§ 35, 55 und 65a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 nur hinsichtlich der Anspruchsfälle des § 35 Abs. 3 Z 3 und 4 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 und 2. der §§…
Art. 10 Artikel X
…zu den §§ 4, 32 und 40 , BGBl. Nr. 86/1948) (1) Solange geeignete Lehrer, die die gemäß § 40 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 für ihre Verwendung vorgeschriebenen Einreihungserfordernisse aufweisen, trotz Ausschreibung der Planstelle nicht gefunden werden, können auch Vertragslehrer aufgenommen werden, die den Nachweis der vorgeschriebenen Einreihungsvoraussetzungen nicht…
Art. 2 Artikel II
…Anm.: aus BGBl. Nr. 464/1969, zu § 35 , BGBl. Nr. 86/1948) (1) Hat ein Vertragsbediensteter aus dem Anlaß der Anrechnung von Vordienstzeiten für die Vorrückung dem Bund eine Abfertigung erstattet, die er seinerzeit aus öffentlichen Mitteln…
§ 2 LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 2 Anwendungsbereich
…wirkt auch für alle später begründeten Dienstverhältnisse als Landesvertragslehrperson zum selben oder zu einem anderen Land. Eine gemäß § 37 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG , BGBl. Nr. 86/1948, für ein Dienstverhältnis als Vertragslehrperson des Bundes getroffene Festlegung wirkt auch für ein später begründetes Dienstverhältnis als Landesvertragslehrperson. (2a) Auf…
§ 27 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 27
…§ 27. (1) Auf die Landesvertragslehrpersonen für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen finden folgende Vorschriften Anwendung: a) das Vertragsbedienstetengesetz 1948 ( VBG ), BGBl. Nr. 86, b) die Reisegebührenvorschrift 1955 , BGBl. Nr. 133, c) die §§ 118 und 119 sowie § 124f des…
§ 17 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 17 Vertragsbedienstete
…der Bundesagentur. Die Bundesagentur setzt als Arbeitgeberin die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den Vertragsbediensteten fort. Die Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts, insbesondere des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ( VBG ), BGBl. Nr. 86/1948, sind weiterhin anzuwenden. Der Abschluss sondervertraglicher Regelungen nach § 36 VBG ist nicht mehr zulässig. Die §§ …
§ 136b BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 136b
…Abs. 3 ist das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG , BGBl. I Nr. 100/2002, mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. § 35 Abs. 1 VBG ist anzuwenden. 2. Ein Übertritt oder eine Versetzung in den Ruhestand entspricht einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (4b) In den Fällen des Abs. 3 ist…
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