JudikaturOGH

RS0081604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1951

Nur ein Anspruch auf Ruhegenuß oder Versorgungsgenuß oder auf Abfertigung aus einem pragmatischen, nicht schon aus jedem öffentlichen Dienstverhältnis beseitigt den Anspruch auf Abfertigung nach § 35 Abs 1 lit f VBG 1948.

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