3Ob422/50—OGH Entscheidung
25. April 1951
…des Materials und das Einrichten der Romane zur Gangbarmachung, ohne daß in dieser Tätigkeit eine selbständige geistige Mitarbeit inniger Art, wie sie § 11 Abs. 1 UrhG. fordert (SZ. XIX/179, Lissbauer, Die österreichischen Urheberrechtsgesetze, S. 192), erblickt werden könnte. Es genügt, in dieser Richtung auf die erschöpfenden Ausführungen des Berufungsgerichtes zu verweisen. Auch der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung…