§ 404 Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
In Kraft seit 01. Januar 2007
Up-to-date
UGB
Gliederung
Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte
Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.
§ 404 Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
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