UGB
Gliederung
Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte
Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.
§ 398 Befriedigung aus eigenem Kommissionsgut
§ 398 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 398 Befriedigung aus eigenem Kommissionsgut
…§ 398. Der Kommissionär kann sich, auch wenn er Eigentümer des Kommissionsguts ist, für die im § 397 bezeichneten Ansprüche nach Maßgabe der für das Pfandrecht…
§ 404 Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
…§ 404. Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.…
Rückverweise