UGB
(1) Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Im Bericht ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Corporate Governance-Bericht (§ 243c) und der konsolidierte Corporate Governance-Bericht (§ 267b) aufgestellt worden sind sowie ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Im Prüfungsbericht zum Konzernabschluss ist auch festzustellen, ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften beachtet worden sind. Die Posten des Jahresabschlusses sind aufzugliedern und zu erläutern. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gegenüber dem Vorjahr und Verluste, die das Jahresergebnis nicht unwesentlich beeinflusst haben, sind anzuführen und zu erläutern. Werden Tatsachen nach Abs. 2 und 3 nicht festgestellt, so ist dies im Bericht ausdrücklich festzuhalten.
(2) Stellt der Abschlussprüfer bei Wahrnehmung seiner Aufgaben Tatsachen fest, die den Bestand des geprüften Unternehmens oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen, so hat er darüber unverzüglich zu berichten. Darüber hinaus hat er unverzüglich über wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses zu berichten.
(3) Der Abschlussprüfer hat auch unverzüglich zu berichten, wenn bei der Prüfung des Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z 1 URG) festgestellt wird; im Bericht sind in diesem Fall die Eigenmittelquote (§ 23 URG) und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) anzugeben.
(5) Ein Abschlussprüfer, der sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss eines Unternehmens prüft, kann die Prüfungsberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zusammenfassen.
§ 273 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 273 Prüfungsbericht
…§ 273. (1) Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Im Bericht ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der…
§ 268 Pflicht zur Abschlussprüfung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
…Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten in diesen Fällen die Bestimmungen dieses Titels für Abschlussprüfer mit Ausnahme von § 270a, § 271a , von § 273 , soweit er sich nur auf die Abschlussprüfung bezieht, und von § 274. (4) Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass in Österreich niedergelassene unabhängige…
§ 274 Bestätigungsvermerk
…ist schriftlich zu verfassen und hat die Ergebnisse der Prüfung deutlich und in übersichtlicher Form darzustellen. Der Bestätigungsvermerk ist auch in den Prüfungsbericht ( § 273 ) aufzunehmen.…
§ 270 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
…und Abschlußprüfer bestehen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Der Abschlußprüfer hat über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. § 273 ist entsprechend anzuwenden. Die zu prüfende Gesellschaft kann den Prüfungsvertrag nicht kündigen. Liegt auf Seiten des Prüfers ein wichtiger Grund vor, der seine Abberufung rechtfertigt…
§ 260 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 260 Gemeinnützige Bauvereinigungen
…als gemeinnützige Bauvereinigungen anerkannt sind, gelten die §§ 201 bis 211, 260, 274 und 275 UGB sinngemäß, die §§ 268 bis 273 und 276 UGB gelten nicht.…
§ 259 Öffentliche Verkehrsunternehmungen, Unternehmungen des Post- und Fernmeldewesens
…Aufsichtsbehörde einer solchen Übernahme der aktienrechtlichen Abschlußprüfung jeweils zugestimmt hat. Die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde hat sinngemäß nach Maßgabe der §§ 269, 272, 273 und 274 UGB zu erfolgen. Diese Bestimmungen sind auch auf Aktiengesellschaften, für die das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hinsichtlich des Post- und Fernmeldewesens Aufsichtsbehörde ist, anzuwenden…
§ 134 Verpflichtung zur Geltendmachung
…unbegründet sind. Wurden im Prüfungsbericht ( § 26 Abs. 2, § 45 Abs. 2, § 133 Abs. 3 ; § 273 UGB ) Tatsachen festgestellt, aus denen sich Ersatzansprüche gegen Aktionäre, gegen die nach den §§ 39, 40 Abs. 1 Z 1 und 2…
§ 211 Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
…350 000 Euro erreichen, aus wichtigem Grund eine Prüfung des Jahresabschlusses anzuordnen; in diesem Fall gelten die §§ 269 bis 276 UGB sinngemäß. (4) Die Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches über die Bücher sind anzuwenden. (5) Die Vorschriften für den Jahresabschluß gelten sinngemäß für die Eröffnungsbilanz.…
§ 6 BBU-G · BBU-G · BBU-Errichtungsgesetz
§ 6 Rechnungslegung
…§ 6. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Bundesagentur sind unter Anwendung der §§ 189 bis 243 UGB zu erstellen und jährlich unter Anwendung der §§ 268 bis 276 UGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.…
E-Geldgesetz 2010
§ 27 Berichtspflicht von Abschlussprüfern
…fest, die eine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs. 2 und 3 UGB begründen, so hat er unverzüglich, spätestens gleichzeitig, den gemäß § 273 Abs. 3 UGB zu erstattenden Bericht auch der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank zu übermitteln. (2) Der Abschlussprüfer hat, auch wenn keine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs…
§ 10 WPFG · WPFG · Wertpapierfirmengesetz
§ 10 Pflichten der Abschlussprüfer
…§ 10. Werden vom Abschlussprüfer bei seiner Prüfungstätigkeit Tatsachen festgestellt, die 1. eine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs. 2 UGB begründen oder 2. den fortlaufenden Betrieb der Wertpapierfirma beeinträchtigen könnten oder 3. wesentliche Verletzungen dieses Bundesgesetzes, der Verordnung (EU) 2019/2033 oder anderer…
§ 93 WAG 2018 · WAG 2018 · Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
§ 93 Berichtspflicht von Abschlussprüfern
…Z 1 und 2 genannten Rechtsträgers prüft oder bei diesem eine sonstige gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit ausübt, Tatsachen fest, die eine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs. 2 UGB begründen, so hat er unverzüglich, spätestens gleichzeitig, den gemäß § 273 Abs. 3 UGB zu erstattenden Bericht auch der FMA zu übermitteln. (2…
§ 15 FTEG · FTEG · FTE-Nationalstiftungsgesetz
§ 15 Rechnungslegung
…auf die Erfüllung des Stiftungszwecks einzugehen. (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Stiftungsprüfer zu prüfen. § 273 UGB ist mit Ausnahme von Abs. 3 anzuwenden. Das URG ist nicht anzuwenden. (3) Der geprüfte Jahresabschluss samt Lagebericht ist vom Stiftungsvorstand dem Stiftungsrat innerhalb…
§ 62 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 62
…2016, verfügt; 17. der Bankprüfer in den letzten fünf Jahren seine Berichtspflichten gemäß § 63 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes oder gemäß § 273 Abs. 2 UGB verletzt hat; dies gilt in Fällen, in denen die Prüfung von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Bankprüfer durchgeführt wird, für die nach § 77 Abs. …
§ 18 FMABG · FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 18 Jahresabschluss
…auszuweisen. (2) Der Jahresabschluss und die Kostenabrechnung gemäß § 19 Abs. 1 sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. § 273 UGB ist anzuwenden. (3) Der geprüfte Jahresabschluss samt Kostenabrechnung ist vom Vorstand dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen…
§ 265 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 265 Anzeigepflicht des Abschlussprüfers
…Rückversicherungsunternehmen steht, für das er als Abschlussprüfer tätig ist. (3) Die Anzeigepflicht gegenüber der FMA umfasst jedenfalls auch die Ausübung der Berichtspflicht gemäß § 273 Abs. 2 UGB . (4) Im guten Glauben vorgenommene Anzeigen gemäß Abs. 1 und 2 gelten nicht als Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht und ziehen für den…
§ 154 InvFG 2011 · InvFG 2011 · Investmentfondsgesetz 2011
§ 154 Berichtspflicht von Abschlussprüfern
…fest, die eine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs. 2 und 3 UGB begründen, so hat er unverzüglich, spätestens gleichzeitig, den gemäß § 273 Abs. 3 UGB zu erstattenden Bericht auch der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank zu übermitteln. (2) Der Abschlussprüfer hat, auch wenn keine Berichtspflicht gemäß § 273 Abs…
§ 49 Rechenschafts- und Halbjahresberichte
…einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der oder die auch der Bankprüfer der Verwaltungsgesellschaft sein kann, zu prüfen; für diese Prüfung gelten die §§ 268 bis 276 Unternehmensgesetzbuch – UGB (dRGBl. 1897, S. 219) sinngemäß. Die Prüfung hat sich auch auf die Beachtung dieses Bundesgesetzes und der Fondsbestimmungen zu erstrecken. Der Bestätigungsvermerk des…
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Anl. 1
…repräsentative Elemente und Entwicklungen, die nicht mit der Ausbreitung von COVID-19 zusammenhängen, durch sachliche Anpassungen auszugleichen sind. 4.1.3. Bestandsgefährdung: Im Sinne des § 273 Abs. 2 UGB liegen Tatsachen vor, die den Bestand des Unternehmens gefährden. 4.1.4. Antragsbezogenes Geschäftsjahr: ein volles Geschäftsjahr, das die Monate März bis Dezember 2020 erfasst und zu…
§ 22 HS-WV · HS-WV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswirtschaftsverordnung
§ 22 Grundsätze der Prüfung von Jahresabschlüssen
…insbesondere die HS-DVV und HS-WV) oder Satzung erkennen lassen, 3. die wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses aufzeigen, wobei § 273 Abs. 2 UGB anzuwenden ist. (4) Die Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften sind der Wirtschaftsprüferin oder dem Wirtschaftsprüfer zu umfassender Information verpflichtet. Es sind alle geforderten Unterlagen vorzulegen…
§ 19 BStFG 2015 · BStFG 2015 · Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
§ 19 Stiftungs- oder Fondsprüfer
…denen keine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit im Sinne des § 271 UGB vorliegt. Die Stiftungs- oder Fondsprüfer unterliegen einer Berichtspflicht im Sinne des § 273 Abs. 2 UGB. (6) Als Stiftungs- oder Fondsprüfer ausgeschlossen ist, wer einen Bestätigungsvermerk gemäß § 20 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung oder des Fonds bereits…
§ 9 KMG 2019 · KMG 2019 · Kapitalmarktgesetz 2019
§ 9 Sonderbestimmungen für Veranlagungen in Immobilien
…die Methode der Wertermittlung der Immobilien gleich zu sein; der Rechenschaftsbericht ist von einem Abschlussprüfer unter sinngemäßer Anwendung der §§ 268 bis 276 UGB auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, so hat der Prüfer dies durch folgenden…
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