UGB
Gliederung
Zweites Buch Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und stille Gesellschaft
Erster Abschnitt Offene Gesellschaft
Fünfter Titel. Liquidation der Gesellschaft.
§ 154 Liquidationsbilanz; Zuweisung des Liquidationsgewinnes oder verlustes
§ 154 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 154 Liquidationsbilanz; Zuweisung des Liquidationsgewinnes oder verlustes
…§ 154. (1) Die Liquidatoren haben bei dem Beginne sowie bei der Beendigung der Liquidation eine Bilanz aufzustellen. (2) Die Zuweisung eines Liquidationsgewinns oder –verlustes richtet…
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