CELEX-Nr.: 32024L1275
Ziele dieses Bundesgesetzes sind
1. der Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung einschließlich betrieblicher Abwässer und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung sowie durch Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer (Wasserwirtschaft),
2. der Schutz des Klimas, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch einen effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen, durch Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energieträgern oder biogenen Rohstoffen sowie durch andere Maßnahmen zur Reduktion von Belastungen in Form von sonstigen Treibhausgasemissionen oder umweltbelastenden Emissionen (Umweltförderung im Inland),
3. der Schutz der Umwelt durch Maßnahmen im Ausland, die der Umsetzung nationaler, unionsrechtlicher oder internationaler Umwelt- und Klimaschutzziele gemäß den §§ 35 ff und dem 5a. Abschnitt dienen,
4. der Schutz der Umwelt durch Sanierung oder Beobachtung von Altlasten (Altlastenmaßnahmen) und Maßnahmen bei Altablagerungen und Altstandorten,
5. der Schutz der Umwelt durch Maßnahmen zum Schutz, Wiederherstellung und Erhalt der Biodiversität in Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie in Ergänzung zu den Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und des Waldfondsgesetzes, BGBl. I Nr. 91/2020, (Biodiversitätsfonds) und
6. der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch Reduktion des Ressourcenverbrauchs, durch Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zu Wiederverwendung und Recycling, Sammlung und sonstige Verwertung von Abfällen, durch Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes besorgniserregender Chemikalien sowie durch Maßnahmen zur Nachnutzung von Standorten in Ortsgebieten (Kreislaufwirtschaft und Flächenrecycling).
TDBG 2012 · Transparenzdatenbankgesetz 2012
§ 40g Datenübermittlung zur Berücksichtigung von Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988
…§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 § 40g. (1) Mitteilungen zu Förderungen gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes – UFG, BGBl. Nr. 185/1993, für Maßnahmen gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 haben zusätzlich zu den in…
Wiener Bezügegesetz 1997
§ 14 Unfallfürsorge
… 1967, LGBl. für Wien Nr. 8/1969, mit der Maßgabe, daß 1. als Versehrter gemäß § 2 Z 1 UFG 1967 eine Person gilt, die als Organ durch einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt wurde; 2. an die Stelle des Dienstverhältnisses gemäß § …
PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 5 Ruhegenussbemessungsgrundlage
…Ruhegenussbemessungsgrundlage § 5. (1) 80 % der Ruhegenussberechnungsgrundlage bilden die volle Ruhegenussbemessungsgrundlage. Dieser Prozentsatz erhöht sich für jeden nach Erreichen einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von 540 Monaten im Dienststand…
EAG-IZV · EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
§ 3 Gegenstand des Investitionszuschusses
…werden. Bei Wasserkraftschnecken, die auch als Fischwanderhilfen benutzt werden (Doppelnutzung), sind Investitionen in mehrfach genutzte Anlagenteile mit 55% in die Kostenbasis einzubeziehen. Sofern nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 25/2025, keine Fördermöglichkeit besteht, werden Investitionen nach dem vorstehenden…
Rückverweise