TSchG
Gliederung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Hilfeleistungspflicht
Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.
…die bel. Beh. eine Anhörung zur Frage der bisherigen bzw. künftigen ordnungsgemäßen Führung der Schischule durch ihn durchgeführt habe, obwohl sich das Anhörungsrecht gemäß §9 TSchG allein auf die Frage des Bedarfes und der persönlichen Voraussetzungen nach §8 Abs1 leg. cit. beziehe. ... 4.2. Mit seinem Einwand ... hat der Bf. den…
…zu § 447 ABGB; Rz 27 zu § 451 ABGB). Für sie ist als "unbekannte Teilnehmer an einem Geschäft" gemäß § 276 ABGB iVm § 9 TSchG in Angelegenheiten, welche gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen betreffen, ein gemeinsamer Kurator zu bestellen. Sie können ihre Rechte nicht selbständig geltend machen. Dementsprechend schreibt…
…belastet wäre. Die Revision zieht nicht in Zweifel, dass es sich beim Zweitmitbeteiligten weder um den Tierhalter noch um einen Garanten (etwa nach § 9 TSchG) des Wildtieres handelte, welcher nach der dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Delikt des § 5 TSchG durch eine Unterlassungshandlung erfüllen konnte. 12 Das…
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