G220/06—VfGH Entscheidung
18. Juni 2007
…Verbot nicht umfasst sind, da diese nicht das Verhalten der Tiere beeinflussen, sondern lediglich eine Gebietsbeschränkung herbeiführen (Herbrüggen/Randl/Raschauer/Wessely [Hrsg.], Österreichisches Tierschutzrecht, Band 1: TSchG, Tierschutzgesetz, Kommentar, 2. Auflage, 2006, S. 42). 1.6.2. Zur behaupteten Verletzung des allgemeinen Sachlichkeitsgebotes: Der Antragsteller vermeint einen Verstoß gegen das allgemeine Sachlichkeitsgebot offenbar darin zu…