§ 86 Umzüge. — StVO 1960
Sofern eine Benützung der Straße hiefür in Betracht kommt, sind, unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften, Versammlungen unter freiem Himmel, öffentliche oder ortsübliche Umzüge, volkstümliche Feste, Prozessionen oder dergleichen von den Veranstaltern drei Tage, Leichenbegängnisse von der Leichenbestattung 24 Stunden vorher der Behörde anzuzeigen.
§ 94d StVO 1960 · StVO 1960 · Straßenverkehrsordnung 1960
§ 94d Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…3), 11. die Anweisung eines Platzes zur Ausübung der Bettelmusik (§ 85 Abs. 3), 12. die Entgegennahme der Anzeigen von Umzügen (§ 86), sofern sich nicht aus § 95 die Zuständigkeit der Landespolizeidirektion ergibt, 13. die Erlassung von Verordnungen nach § 87 Abs. 1 (Wintersport…
§ 99 Strafbestimmungen.
… 68 Abs. 3 lit. e angeführte Verpflichtung nicht erfüllt, begeht, wenn dies bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs. 5 StVO 1960 festgestellt wird, eine Verwaltungsübertretung, welche mit einer Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG mit einer Geldstrafe von 50 Euro zu ahnden ist. Wenn die…
§ 95 Landespolizeidirektionen.
…Verbot des Lenkens von Fahrzeugen (§ 59), f) die Bewilligung sportlicher Veranstaltungen (§ 64), g) die Entgegennahme der Anzeigen von Umzügen (§ 86), h) die Sicherung des Schulweges (§§ 29a und 97a), sofern sich nicht die Zuständigkeit der Gemeinde (§ 94d) ergibt. (1a) Im Gebiet…
§ 82 Bewilligungspflicht.
…die Lagerung von Sachen, die für Bau, Erhaltung, Pflege und Reinigung der Straße erforderlich sind, e) für das Musizieren bei Umzügen und dergleichen (§ 86), f) für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen oder anderen Einrichtungen zur Verhinderung von Falschfahrten im Zuge von Autobahnabfahrten zu Werbezwecken, wenn diese Nutzung nicht…
Rückverweise