Die Strafgefangenen haben von ihnen benützte Anstaltsräume und deren Einrichtung sauber und in Ordnung zu halten und die ihnen überlassenen Anstaltssachen sowie die Gegenstände, mit denen sie bei Verrichtung der ihnen zugewiesenen Arbeit zu tun haben, schonend zu behandeln, soweit es notwendig ist zu pflegen und nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu gebrauchen.
Rückverweise
StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 36 Meldepflicht
…melden. (2) Ebenso ist jeder Strafgefangene, der etwas wahrnimmt, woraus eine ernste Gefahr für die körperliche Sicherheit von Menschen oder für die im § 35 bezeichneten Gegenstände in großem Ausmaß entstehen könnte, verpflichtet, dies unverzüglich zu melden, wenn er die Meldung leicht und ohne sich einer Gefahr auszusetzen erstatten kann…
§ 107 Begriffsbestimmung
…26 zuwiderhandelt. (2) Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch der Strafgefangene, der vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Anstaltsgut oder an den übrigen im § 35 genannten Gegenständen herbeiführt oder dieses Gut oder diese Gegenstände stark beschmutzt. (3) Eine Ordnungswidrigkeit begeht ferner unbeschadet des § 118 Abs. 1 der…