BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESNeunter Unterabschnitt Aufsicht§ 101

§ 101Sicherung der Abschließung

In Kraft seit 25. Mai 2018
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§ 101 Sicherung der Abschließung — StVG | GesetzeFinden.at