BundesrechtBundesgesetzeStrafprozeßordnung 19755. TEIL Besondere Verfahren24. Hauptstück Verfahren bei bedingter Strafnachsicht, bedingter Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen, Erteilung von Weisungen und Anordnung der BewährungshilfeIII. Widerruf einer bedingten Nachsicht§ 496

§ 496

In Kraft seit 01. September 2021
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