§ 445a
In Kraft seit 01. Juni 2009
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StPO
(1) Über einen Antrag auf Einziehung in einem selbständigen Verfahren kann das Bezirksgericht nach Anhörung des Anklägers und der Haftungsbeteiligten (§ 444) durch Beschluß entscheiden, wenn der Wert des von der Einziehung bedrohten Gegenstandes 1 000 Euro nicht übersteigt oder es sich um einen Gegenstand handelt, dessen Besitz allgemein verboten ist. Sofern der Aufenthaltsort des Haftungsbeteiligten im Ausland liegt oder ohne besonderen Verfahrensaufwand nicht feststellbar ist, kann von dessen Anhörung abgesehen werden.
(2) In den Fällen, in denen das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach den Bestimmungen des 10. oder 11. Hauptstücks, anderen auf sie verweisenden Vorschriften oder gemäß § 35 SMG beendet wird, hat die Staatsanwaltschaft nach Durchführung des in Abs. 1 vorgesehenen Verfahrens die Einziehung anzuordnen und das in § 408 Abs. 2 vorgesehene Verfahren durchzuführen, soweit nicht ein Haftungsbeteiligter die Entscheidung des Gerichts verlangt. § 444 Abs. 2 gilt sinngemäß.
Art. 1 § 3n VerbotsG · VerbotsG · Verbotsgesetz 1947
Art. 1 § 3n Einziehung
…gelten die §§ 443 bis 446 der Strafprozeßordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631/1975, entsprechend. Für die Anwendung von § 445a StPO sind Gegenstände im Sinne des Abs. 1 als Gegenstände zu behandeln, deren Besitz allgemein verboten ist.…
§ 443 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 443
…über die im Abs. 1 angeführten vermögensrechtlichen Anordnungen verläßlich urteilen zu können, kann ihr Ausspruch durch Beschluß einer gesonderten Entscheidung ( §§ 445, 445a ) vorbehalten bleiben, außer welchem Falle eine solche Anordnung wegen der betroffenen Vermögenswerte oder Gegenstände nicht mehr zulässig ist. (3) Die Entscheidung über vermögensrechtliche Anordnungen steht…
§ 445
…im Ausland gelegen, das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich der Gegenstand befindet, in einem selbständigen Verfahren nach öffentlicher mündlicher Verhandlung in der Regel ( § 445a ) durch Urteil zu entscheiden. Die Bestimmungen über die Hauptverhandlung im Verfahren vor den Bezirksgerichten sowie § 444 sind dem Sinne nach anzuwenden. (4) Das…
§ 113
…von Personen beeinträchtigt werden und die sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte geringwertig sind, sich in niemandes Verfügungsmacht befinden oder ihr Besitz allgemein verboten ist ( § 445a Abs. 1 ). Im Fall des § 110 Abs. 3 Z 4 hat die Kriminalpolizei nach den Bestimmungen der §§ …
§ 110 Sicherstellung
…Handlung verwendet oder dazu bestimmt worden sein könnten, oder d. geringwertig oder vorübergehend leicht ersetzbar sind, 2. wenn ihr Besitz allgemein verboten ist ( § 445a Abs. 1 ), 3. die im Rahmen einer Durchsuchung nach § 120 Abs. 2 aufgefunden werden oder mit denen eine Person, die aus…
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