StPO
Gliederung
4. TEIL Haupt- und Rechtsmittelverfahren
14. Hauptstück Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Schöffengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile
II. Rechtsmittel gegen das Urteil
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
§ 285h
Die Bestimmungen der §§ 285c bis 285g sind auch auf Nichtigkeitsbeschwerden nach § 281a anzuwenden.
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