StPO
Gliederung
4. TEIL Haupt- und Rechtsmittelverfahren
14. Hauptstück Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Schöffengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile
II. Rechtsmittel gegen das Urteil
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
§ 285g
Den im § 285d erwähnten Beschluß kann der Oberste Gerichtshof auch bei der Beratung über eine auf Grund des § 285b an ihn gelangte Beschwerde fassen, wenn die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde überreicht oder die Frist hiezu verstrichen ist.
… 81) angemeldet (und auch ausgeführt) hat. [11] Über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufungen (des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft) wird gesondert entschieden werden (§ 285g StPO).…
§ 285h StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 285h
…Die Bestimmungen der §§ 285c bis 285g sind auch auf Nichtigkeitsbeschwerden nach § 281a anzuwenden.…
Rückverweise