Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit. Dabei schreitet sie nicht als Anklagebehörde ein; sie vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege.
Rückverweise
…Mag. Fürnkranz ist Mitglied des zuständigen 15. Senats. Sie war in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
…Mag. Fürnkranz ist Mitglied des zuständigen Senats 14. Sie war allerdings in dieser Strafsache zuständige Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) mit der Sache befasst. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin im gesamten…
…Mag. Fürnkranz ist Mitglied des zuständigen 15. Senats, war allerdings in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist ein Richter im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
… Michel ist Mitglied des zuständigen Senats 12. Sie war allerdings in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
…Mag. Michel ist Mitglied des zuständigen 11. Senats. Sie war in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
… Brenner ist Mitglied des zuständigen 12. Senats. Sie war in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion tätig (§ 22 StPO iVm § 2 StAG). Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn sie…
…Mag. Fürnkranz ist Mitglied des zuständigen 14. Senats. Sie war in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
…Gerichtshofs Mag. Michel ist Mitglied des zuständigen 12. Senats. Sie war allerdings in dieser Strafsache als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist ein Richter im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
…Wesentlichen mit der Begründung an, dass die Generalprokuratur im Rahmen der Erstattung einer Stellungnahme zu den Rechtsbehelfen des Einschreiters „im Sinne von § 22 StPO ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht gänzlich nachkam“ und Dr. Dieter B***** mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „in eventu“ schon beim 11. …
… Brenner ist Mitglied des zuständigen 13. Senats. Sie war in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion tätig (§ 22 StPO iVm § 2 StAG). Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn sie…
… Michel ist Mitglied des zuständigen 12. Senats. Sie war allerdings in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
…2], betrifft die Wiederaufnahme eines Verfahrens, bezüglich dessen – anders als hier – zuvor eine Konventionsverletzung festgestellt worden war). Die Stellungnahme der Generalprokuratur (§ 22 StPO; zu deren Rolle und Funktion Schroll , WK StPO § 22 Rz 1 ff) enthält die (begründungslose) Erklärung, dass sich der Antrag für…
…Obersten Gerichtshofs Mag. Michel ist Mitglied des zuständigen 11. Senats. Sie war allerdings in dieser Strafsache bereits als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn sie selbst im Verfahren…
…bei dem vom Obersten Gerichtshof zu AZ 12 Os 4/10w geführten Verfahren als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist ein Richter im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
… 11 Os 99/10h geführten Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als Generalanwältin und somit in staatsanwaltschaftlicher Funktion (§ 22 StPO iVm § 2 StAG) tätig. Nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO ist eine Richterin im gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn…
Nachteiles durch Abhängigmachung der Umqualifizierung von den konkreten für die Strafbemessung maßgebenden Umständen (vgl EvBl 1972/198) ist verfehlt, da sie der Bestimmung des § 22 StPO über die getrennte Behandlung der Schuldfrage und der Straffrage bei der Beratung des Senates über die Entscheidung zuwiderliefe.…
…weder ermitteln (lassen) noch anklagen, über eine erhobene Anklage oder ein Rechtsmittel einer Staatsanwaltschaft disponieren oder selbst einen Wiedereinsetzungsantrag stellen (RIS Justiz RS0096343; Schroll , WK StPO § 22 Rz 1 und 10). Den zur Erhebung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im vorliegenden Verfahren berechtigten Anklagebehörden, nämlich der Oberstaatsanwaltschaft Graz…