(1) Über die Ausschließung vom Wahlrecht (§ 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471 und § 3 des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) ist im Strafurteil zu entscheiden. Die Entscheidung steht dem Ausspruch über die Strafe gleich und kann zugunsten und zum Nachteil des Verurteilten mit Berufung angefochten werden.
(2) Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorliegen im Zeitpunkt des Urteils kein Ausspruch nach Abs. 1 gefällt worden wäre, so ist nach § 410 vorzugehen.
Rückverweise
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 446a
(1) Über die Ausschließung vom Wahlrecht (§ 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471 und § 3 des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) ist im Strafurteil zu entscheiden. Die Entscheidung steht dem Ausspruch über die Strafe gleich und kann zugunsten und zum Nacht…
Strafregistergesetz 1968
§ 3 Strafkarten
…strafbaren Handlung ergangen sind (§§ 33 Z 2 und 39 StGB); 10. einen Ausspruch über den Ausschluss des Wahlrechts gemäß § 446a StPO. (2a) Die Landespolizeidirektion Wien hat bei gekennzeichneten Verurteilungen gemäß § 2 Abs. 1a und 1b die vom ordentlichen Gericht gemäß Abs. 2…
LWO · NÖ Landtagswahlordnung 1992
Art. 1 § 22 § 22
…sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO, BGBl.Nr. 631/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 67/2011) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluss…
NÖ GRWO 1994 · NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Art. 1 § 19 § 19
…einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO, BGBl.Nr. 631/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 67/2011) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluß vom Wahlrecht beginnt…
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 22 Wegen gerichtlicher Verurteilung
…sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe…
EuWEG · Europa-Wählerevidenzgesetz
§ 3 Ausschluss vom Wahlrecht wegen gerichtlicher Verurteilung
…sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe…