StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 181h Vorsätzliche Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten
(1) Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag einen Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets erheblich schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets ist jeder Lebensraum einer Art, für die ein Gebiet durch Gesetz oder Verordnung zu einem Schutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erklärt wurde oder jeder natürliche Lebensraum oder Lebensraum einer Art, für die ein Gebiet durch Gesetz oder Verordnung zu einem besonderen Schutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen erklärt wurde.
§ 181h StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 181h Vorsätzliche Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten
…§ 181h. (1) Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag einen Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets erheblich schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren…
§ 183a Irrtum über Rechtsvorschriften und behördliche Aufträge
…§ 183a. (1) Hat sich der Täter in den Fällen der §§ 180, 181a, 181b, 181d, 181f, 181h und 182 mit einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag nicht bekannt gemacht, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet…
Art. 3 Artikel 3
…Richtlinien der europäischen Union (Anm.: aus BGBl. I Nr. 103/2011, zu den §§ 177b, 177d, 177e, 181b, 181c, 181f, 181g, 181h, 181i und 183a , BGBl. Nr. 60/1974) Artikel 1 Z 2 bis 10 dieses Bundesgesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/99…
§ 181i Grob fahrlässige Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten
…§ 181i. Wer grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag die im § 181h mit Strafe bedrohte Handlung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.…
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