StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 181 Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt
(1) Wer fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im § 180 mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wird durch die Tat der Tier- oder Pflanzenbestand erheblich geschädigt, eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands eines Gewässers, des Bodens oder der Luft bewirkt oder ein Beseitigungsaufwand oder sonst ein Schaden an einer fremden Sache, an einem unter Denkmalschutz stehenden Gegenstand oder an einem Naturdenkmal, der 50 000 Euro übersteigt, herbeigeführt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Hat die Tat eine der im § 170 Abs. 2 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.
§ 181 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 181 Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt
…§ 181. (1) Wer fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im § 180 mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis…
§ 183a Irrtum über Rechtsvorschriften und behördliche Aufträge
…er, wenn er im übrigen vorsätzlich handelt, gleichwohl nach diesen Bestimmungen zu bestrafen. (2) Abs. 1 gilt in den Fällen der §§ 181, 181c Abs. 1 und 2 und 183 entsprechend, wenn der Täter fahrlässig handelt, in den Fällen der §§ 181c Abs. 3…
Art. 6 Artikel VI
…Anm.: aus BGBl. I Nr. 56/2006, zu den §§ 58, 64, 88, 106, 107, 107a, 119, 120, 177b, 177c, 180, 181, 181b, 181c, 181d, 181e, 182, 183a, 193, 212, 215a und 278 , BGBl. Nr. 60/1974) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen…
§ 183b Tätige Reue
…§ 183b. (1) Wegen einer der in den §§ 180, 181 und 181b bis 183 mit Strafe bedrohten Handlungen ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde ( § 151 Abs. 3 ) von…
§ 30 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 30 Bezirksgericht
…fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen ( § 177e StGB ), 6. des Vergehens der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt ( § 181 StGB ), 6a. des Vergehens des vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen ( § 181b Abs. 3 StGB ), 7. des Vergehens des fahrlässigen umweltgefährdenden Behandelns…
Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
§ 41 § 41
Verweigerung der Jagdkarte (1) Die Ausstellung einer Jagdkarte ist zu verweigern: a) Unmündigen und mündigen Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; b) Personen zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr, insofern nicht für sie von ihren gesetzlichen Vert…
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