§ 8 Organe des Vereins — SpG
(1) Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher; dieser vertritt den Verein.
(2) Die Vereinsversammlung wird durch die Gesamtheit der Mitglieder gebildet.
(3) Der Vereinsvorsteher und seine Stellvertreter, die den Vereinsvorsteher im Fall dessen Verhinderung in festzusetzender Reihenfolge vertreten, sind von der Vereinsversammlung aus ihrer Mitte für sechs Jahre zu wählen; die Wiederwahl ist zulässig.
§ 86 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 86 Verwaltungsstrafbehörden
…1) Die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) dieser. (2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die für den Bundesminister für Inneres oder die Landespolizeidirektion Exekutivdienst versehen, sind ermächtigt, Maßnahmen zur Verhinderung von Verwaltungsübertretungen nach…
§ 76 Besondere Behördenzuständigkeit
…über Antrag (§ 68 Abs. 1) sind von der Bezirksverwaltungsbehörde, innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches von der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) vorzunehmen, an die sich der Antragsteller wendet. (2) Erkennungsdienstliche Maßnahmen mit Einwilligung des Betroffenen (§ 68 Abs. 3 und 4) sind von der…
§ 58c Zentrale Gewaltschutzdatei
…Angehörigkeitsverhältnis zum Gefährder gemeinsam zu verarbeiten. (2) Übermittlungen von Daten gemäß Abs. 1 sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke des Vollzugs der §§ 8 und 12 Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, sowie an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege zulässig. Sofern besondere…
§ 92a Kostenersatzpflicht
…wird. (2) Die Gebühren sind, sofern sie nicht ohne weiteres entrichtet werden, von den Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8) von dieser, vorzuschreiben. Die örtliche Zuständigkeit für Vorschreibungen richtet sich nach dem Ort des Einschreitens, im Falle eines sprengelüberschreitenden Einschreitens nach dem Ort, an welchem…
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