SPG
Gliederung
Soweit in diesem Bundesgesetz von Rechten und Pflichten von Menschen die Rede ist, sind darunter auch Rechte und Pflichten juristischer Personen zu verstehen.
§ 18 SpG · SpG · Sparkassengesetz
§ 18 Innere Ordnung des Sparkassenrats
…§ 18. (1) Der Sparkassenrat wählt aus seiner Mitte mindestens einen Vorsitzenden-Stellvertreter. Der Vorstand der Sparkasse hat der FMA die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter…
§ 28 Aufsichtsbehörden
…Abs. 1 und 7, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 10, § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4, § 26 Abs. 2, § 27a Abs. 3 und 6, § …
§ 15 Persönliche Voraussetzungen für Organmitglieder
…umgewandelt wurden, auch Personen aus dem Kreis der Betriebsratsmitglieder der Sparkassen Aktiengesellschaft zu Sparkassenratsmitgliedern gewählt werden. Ihre Mitgliedschaft im Sparkassenrat erlischt ergänzend zu § 18 Abs. 2 auch mit dem Ende ihrer Mitgliedschaft zum Betriebsrat der Sparkassen Aktiengesellschaft. § 14 Abs. 2 letzter Satz gilt sinngemäß.…
§ 17 Sparkassenrat
…Sparkassenrat nicht übertragen werden. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß bestimmten Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Sparkassenrats oder eines dazu gemäß § 18 Abs. 5 eingesetzten Ausschusses durchgeführt werden dürfen. (5) Die Beschlüsse gemäß Abs. 2 Z 11 und Abs. 3 über die Einbringung…
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