BundesrechtBundesgesetzeSchulunterrichtsgesetz2. ABSCHNITT AUFNAHME IN DIE SCHULE§ 3

§ 3Aufnahme als ordentlicher Schüler

In Kraft seit 01. November 2022
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§ 3 Aufnahme als ordentlicher Schüler — SchUG | GesetzeFinden.at