(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
(2) Die besonderen Aufgaben der einzelnen Schularten ergeben sich aus den Bestimmungen des II. Hauptstückes.
(3) Durch die Erziehung an Schülerheimen und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß Abs. 1 beizutragen.
Rückverweise
Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Anl. 2/2
…jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Tourismusfachschule. 4 Gemäß Stundentafel der Tourismusfachschule. Die dreijährige Tourismusfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbständigen und unselbständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichem…
Anl. 2/1
…jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule. 4 Gemäß Stundentafel der Hotelfachschule. Die dreijährige Hotelfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG des dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung und vermittelt erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und unselbstständigen Ausübung von Berufen in allen Bereichen der…
Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)
Anl. 1
…Semester. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III). Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 lit. 1b des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von mittleren Schulen…
Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Anl. 1
…hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln. Der Ausbildungsgang dauert…
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)
Anl. 1
…Schüler in ihrer Identitätsfindung orientierend begleitet werden. Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und…
Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Anl. 1 Am islamischen Konsens orientiert – authentisch
…Österreich haben, zum Ziel. Hierbei ergibt sich eine Verbindung zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung, wie sie aus Art. 14 Abs. 5a B-VG und § 2 SchOG hervorgeht. Der islamische Religionsunterricht gewinnt seinen Standpunkt aus seiner Orientierung an den Quellen des Islam und geht gleichzeitig von der konkreten Lebenswelt der Schülerinnen und…
Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
§ 9
…den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung, insbesondere der Grundwerte und Aufgaben der österreichischen Schule gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG und § 2 SchOG, c) der sachlichen Richtigkeit des Inhaltes und seiner Übereinstimmung mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, unter Berücksichtigung der den Sachbereich berührenden Normen im Sinne des…
Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Art. 1 Anl. 1
… 79 Abs. 1 Z 1a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 (im Folgenden so oder SchOG), unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik nach einem Lehrplan vor BGBl. II Nr. 204/2016 bzw…