SchOG
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK. Allgemeine Bestimmungen über die Schulorganisation.
§ 2 § 2. Aufgabe der österreichischen Schule.
(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
(2) Die besonderen Aufgaben der einzelnen Schularten ergeben sich aus den Bestimmungen des II. Hauptstückes.
(3) Durch die Erziehung an Schülerheimen und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen ist zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß Abs. 1 beizutragen.
§ 2 SchUG · SchUG · Schulunterrichtsgesetz
§ 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
…§ 2. Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.…
§ 17 Unterrichtsarbeit
…§ 17. (1) Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule ( § 2 des Schulorganisationsgesetzes ) zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den…
§ 15 Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
…und 3. zur Feststellung, auf welche Weise das Unterrichtsmittel zur Erlangung von fächerübergreifenden Bildungszielen und Kompetenzen im Sinne der Aufgaben der österreichischen Schule ( § 2 des Schulorganisationsgesetzes ) beiträgt, einzuholen, sofern es sich nicht um Hörfunk- oder Fernsehsendungen handelt, an deren Herstellung ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums als Berater teilgenommen hat. (2) Zum…
§ 13a Schulbezogene Veranstaltungen
…sind, können zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden, wenn sie auf einem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen und der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes dienen. Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung obliegt dem Klassen- bzw. Schulforum ( § 63a ) bzw. dem Schulgemeinschaftsausschuss ( § 64 ) und darf…
§ 6 SchOG · SchOG · Schulorganisationsgesetz
§ 6 Lehrpläne
…auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen derselben Schulart (Schulform, Fachrichtung) und der Übertrittsmöglichkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 vertretbar ist. (2) Die Lehrpläne haben zu enthalten: a) die allgemeinen Bildungsziele, b) die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und didaktische Grundsätze, c) den Lehrstoff, d) die…
§ 8 § 8. Begriffsbestimmungen
…Schulcluster beteiligten Schulen übertragen; r) unter Kompetenzen im Sinne der Ziele und Aufgaben der österreichischen Schule gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG und § 2 längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu…
§ 128c Teilrechtsfähigkeit
…Bezeichnung zu führen, der die eigene Rechtspersönlichkeit zu entnehmen ist und die einen Hinweis auf die Schule zu enthalten hat, an der sie eingerichtet ist. (2) Die Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit wird durch den Schulleiter oder im Einvernehmen mit diesem durch eine andere geeignete Person als Geschäftsführer nach außen vertreten. (3) Der…
§ 128a IIa. HAUPTSTÜCK
…der Schul- bzw. der Heimliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule ( § 2 ) nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind Überlassungen für kreative, künstlerische, musische und sportliche Zwecke sowie für Zwecke der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens im Sinne des Bundes…
Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)
Anl. 1
…Semester. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III). Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 lit. 1b des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962, unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von mittleren Schulen…
Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Anl. 1
…hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln. Der Ausbildungsgang dauert…
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs berufsbildender höherer Schulen (ausgenommen Kollegs der Bildungsanstalten)
Anl. 1
…Schüler in ihrer Identitätsfindung orientierend begleitet werden. Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und…
§ 7a Oö. POG 1992 · Oö. POG 1992 · Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992
§ 7a § 7a Teilrechtsfähigkeit
…4. Tätigkeiten gemäß Z 1 bis 5 dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes sowie die Erfüllung des Lehrplans nicht beeinträchtigt werden und es sich nicht um die Erteilung von Nachhilfeunterricht handelt. Die Durchführung von Veranstaltungen und der Abschluss…
Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Anl. 1 Am islamischen Konsens orientiert – authentisch
…Österreich haben, zum Ziel. Hierbei ergibt sich eine Verbindung zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung, wie sie aus Art. 14 Abs. 5a B-VG und § 2 SchOG hervorgeht. Der islamische Religionsunterricht gewinnt seinen Standpunkt aus seiner Orientierung an den Quellen des Islam und geht gleichzeitig von der konkreten Lebenswelt der Schülerinnen und…
Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
§ 9
…den Zielen der staatsbürgerlichen Erziehung, insbesondere der Grundwerte und Aufgaben der österreichischen Schule gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG und § 2 SchOG, c) der sachlichen Richtigkeit des Inhaltes und seiner Übereinstimmung mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, unter Berücksichtigung der den Sachbereich berührenden Normen im Sinne des…
§ 53a StPEG 2004 · StPEG 2004 · Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004
§ 53a 8a. Abschnitt
…4. Tätigkeiten gemäß Z 1 bis 5 dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes , BGBl. Nr. 242/1962, sowie die Erfüllung des Lehrplans nicht beeinträchtigt werden und es sich nicht um die Erteilung von Nachhilfeunterricht handelt. Die Durchführung…
Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Art. 1 Anl. 1
… 79 Abs. 1 Z 1a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 (im Folgenden so oder SchOG), unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik nach einem Lehrplan vor BGBl. II Nr. 204/2016 bzw…
Rückverweise