(1) Dem Beamten des Ruhestandes gebührt ein monatlicher Ruhegenuß, wenn seine ruhegenußfähige Gesamtdienstzeit mindestens 15 Jahre beträgt.
(2) Der Ruhegenuss und die übrigen nach diesem Bundesgesetz gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen mit Ausnahme des Kinderzuschusses bilden zusammen den Ruhebezug des Beamten.
Statut der Landeshauptstadt Graz 1967
§ 39d § 39d
…und Versorgungsbezüge erfolgt von Amts wegen. 10. Die ruhebezugsfähige Gesamtzeit nach Z 1 ist unter Anwendung der Bestimmungen des § 6 Abs. 3 des Pensionsgesetzes 1965 , BGBl. Nr. 230, in der Fassung BGBl. Nr. 24/1991, in vollen Jahren auszudrücken. (2) Zeiten, die ein Mitglied des Stadtsenates als Mitglied…
§ 4 UFG-AE · UFG-AE · Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
§ 4 Begünstigte
… 559/1978, § 64 des Notarversorgungsgesetzes ( NVG 2020 ), BGBl. I Nr. 100/2018) oder einen Waisenversorgungsgenuss ( § 17 des Pensionsgesetzes 1965 ( PG 1965 ), BGBl. Nr. 340/1965 oder gleichzuhaltende gesetzliche Bestimmungen) mangels Erfüllung der Wartezeit durch den verstorbenen Elternteil ( § 236 ASVG , § …
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