(1) Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie schriftlich unter Angabe des Datums
1. vor einem Rechtsanwalt oder
2. vor einem Notar oder
3. vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen (§ 11e des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957) oder
4. nach Maßgabe technischer und personeller Möglichkeiten vor einem rechtskundigen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins
errichtet worden ist und der Patient über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt worden ist.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben die Vornahme dieser Belehrung in der Patientenverfügung durch eigenhändige Unterschrift sowie unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift zu dokumentieren und nach Maßgabe einer Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gemäß § 14d ab technischer Verfügbarkeit die Patientenverfügung – sofern der Patient nicht widerspricht – in ELGA zur Verfügung zu stellen. In einer Verordnung gemäß § 14d ist festzulegen, in welcher Weise eine Zurverfügungstellung, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle gemäß § 17 GTelG 2012, zu erfolgen hat.
Rückverweise
PatVG · Patientenverfügungs-Gesetz
§ 6 Errichtung
(1) Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie schriftlich unter Angabe des Datums 1. vor einem Rechtsanwalt oder 2. vor einem Notar oder 3. vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen (§ 11e des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957) oder 4. nach Ma…
§ 18 In-Kraft-Treten
…1. Juli 2018 in Kraft. (3) § 1 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 3, die §§ 6 bis 9, § 14 Abs. 3 und die §§ 14a bis 14d sowie § 18a samt Überschriften und die Überschrift…
§ 14a Verarbeitung in ELGA
…einer erneuerten, geänderten bzw. ergänzten Patientenverfügung oder den Widerruf einer Patientenverfügung sowie die Aufnahme von Verweisen in ELGA zu verlangen. (4) Eine in § 6 Abs. 1 genannte Person hat entsprechend § 6 Abs. 2 die neue Patientenverfügung, die aktuelle Version einer erneuerten, geänderten bzw. ergänzten Patientenverfügung…
§ 1 Anwendungsbereich
…Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen. (2) Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, verbindlich festlegen (§ 6). Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (§ 8). (3) Die Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die…