NVG 2020
Gliederung
ZWEITER TEIL LEISTUNGEN
Abschnitt II Bestimmungen über die einzelnen Leistungen
§ 51 Berufsunfähigkeitspension
(1) Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension hat die in die Vorsorge einbezogene Person bei dauernder Berufsunfähigkeit.
(2) Besteht ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versorgungsfall des Alters, so kann ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension nicht mehr entstehen.
§ 51 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 51 Berufsunfähigkeitspension
…§ 51. (1) Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension hat die in die Vorsorge einbezogene Person bei dauernder Berufsunfähigkeit. (2) Besteht ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versorgungsfall des…
§ 53 Berufsunfähigkeitsgeld
…jedoch bis zu zwölf Monaten. Ist die vorübergehende Berufsunfähigkeit die Folge eines Dienstunfalles, so erhöht sich diese Frist auf 24 Monate. (2) § 51 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…4. Ehemaliger Notar/ehemalige Notarin: ein Notar/eine Notarin, dessen/deren Amt erloschen ist und der/die eine (vorzeitige) Alters(Berufsunfähigkeits)pension ( §§ 51, 55 und 56 ) bezieht oder darauf Anspruch hat. 5. Einmalige Leistung: die Abfertigung einer Witwen(Witwer)pension ( § 63 ), die Abfindung ( § 66…
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