Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.
Rückverweise
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 98 Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber
…1) Die den Regionalbewerbern einer Partei gemäß § 97 vorbehaltenen Mandate werden nach den Vorschriften der Abs. 3 und 4 zugewiesen. (2) Zu diesem Zweck ermittelt die Landeswahlbehörde auf Grund der Vorzugsstimmenprotokolle der…