Die Gerichte und sonstigen Behörden haben den Notariatsprüfungskommissionen auf deren Ersuchen für Prüfungsaufgaben geeignete Akten zur Verfügung zu stellen.
§ 31 Bgld. NPG 2026 · Bgld. NPG 2026 · Burgenländisches Nationalparkgesetz Neusiedler See - Seewinkel
§ 31 Übergangsbestimmungen
…2 genehmigten jagd- und fischereilichen Pläne die Umsetzung des Regulierungsplans versagt. (8) Verordnungen der Landesregierung über das Aussehen von Hinweistafeln auf Grund des § 27 NPG 1992 gelten bis zur Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes (§ 10) als landesgesetzliche Regelung weiter, sofern diese Verordnungen nicht den Bestimmungen…
Art. 3 NPG · NPG · Notariatsprüfungsgesetz
Art. 3
…dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft beziehungsweise in Wirksamkeit gesetzt werden. (10) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des Art. I § 27 der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern, des Art. I § 28 der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem…