(1) Vom Gesamtbetrag für Direktzahlungen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2021/2115 (Obergrenze) werden reserviert:
1. für die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte 2,1% der Obergrenze,
2. für die Regelung für Klima, Umwelt und Tierwohl 25% der Obergrenze, wobei der konkrete Prozentsatz nach erfolgter Anrechnung der nach Art. 97 der Verordnung (EU) 2021/2115 zulässigen Einbeziehungsmöglichkeiten durch Verordnung festzulegen ist,
3. für die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit 10% der Obergrenze sowie die durch Anwendung der Kappung gemäß § 8a Abs. 4 frei werdenden Mittel und
4. für die gekoppelte Einkommensstützung für auf Almen aufgetriebene Rinder, Mutterschafe und -ziegen 2,66% der Obergrenze.
(2) Die Mindestgröße von Betrieben, die für die Gewährung von Direktzahlungen in Betracht kommen, beträgt 1,5 ha oder, wenn der Landwirt ausschließlich die gekoppelte Einkommensstützung gemäß § 8d erhält, muss ein Mindestbetrag von 150 € erreicht werden.
(3) Landwirten, deren Betriebe nach dem 6. Dezember 2021 einzig zu dem Zweck aufgespalten wurden, um die Kappung (§ 8a Abs. 4) oder die Begrenzung der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (§ 8b) zu vermeiden, darf der bezweckte Vorteil nicht gewährt werden. Dies gilt auch für die aus der Aufspaltung hervorgehenden Betriebe.
Rückverweise
MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 32 Schlussbestimmung
…§ 2 Abs. 2 Z 88, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) 2. hinsichtlich § 8 Abs. 2 und 3 mit 1. Jänner 2005 und 3. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen mit 1. Juli 2007 in Kraft. (2) Mit…
§ 8c Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
…1) Das gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 zur Verfügung stehende Mittelvolumen wird durch die Anzahl der von den Junglandwirten im betreffenden Antragsjahr angemeldeten förderfähigen Flächen dividiert…
§ 8a Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
…1) Für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit steht jener Anteil der in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/2115 angeführten Mittel zur Verfügung, der nicht gemäß Abs. 3 sowie gemäß § 8 Abs. 1 für die jeweils dort genannten Maßnahmen…
§ 8b Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
…1) Das gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 zur Verfügung stehende Mittelvolumen wird allen Landwirten bis zu einer Höchstfläche von 40 ha als zusätzlicher Betrag pro…
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 111 Finanzielle Obergrenze für die Regelung für Klima, Umwelt und Tierwohl
…Für die Regelung für Klima, Umwelt und Tierwohl sind gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 MOG 2021 1. für das Antragsjahr 2023 14,4%, 2. für das Antragsjahr 2024 14,6%, 3. für das Antragsjahr 2025 14,79%, 4. für das Antragsjahr 2026 15,08% und…
§ 53 Reihenfolge der Kürzungen
… 6 ergebende Betrag dient als Grundlage für die lineare Kürzung bei Überschreitung der Obergrenze gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 MOG 2021, 8. der sich aus Z 7 ergebende Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Kürzung gemäß § 8a Abs. 1 MOG …