(1) Der Mindeststeuer unterliegen in Österreich gelegene Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (§ 2 Z 3), wenn die jährlichen Umsatzerlöse gemäß den Konzernabschlüssen ihrer obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre mindestens 750 Millionen Euro (Umsatzgrenze) betragen. Für die Ermittlung der Umsatzgrenze sind auch Umsatzerlöse ausgenommener Einheiten (§ 4) zu berücksichtigen. Bei Zusammenschlüssen und Teilungen von Unternehmensgruppen ist § 58 zu beachten.
(2) Sind eines oder mehrere der in Abs. 1 genannten vier Geschäftsjahre länger oder kürzer als zwölf Monate, wird der in Abs. 1 genannte Schwellenwert für die Umsatzerlöse für jedes dieser Geschäftsjahre proportional angepasst.
Rückverweise
MinBestG · Mindestbesteuerungsgesetz
§ 3 Anwendungsbereich
…1) Der Mindeststeuer unterliegen in Österreich gelegene Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (§ 2 Z 3), wenn die jährlichen Umsatzerlöse gemäß den Konzernabschlüssen ihrer obersten Muttergesellschaft in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre mindestens 750 Millionen Euro (Umsatzgrenze) betragen. Für…
§ 1 Regelungsgegenstand
…9 (nachfolgend: „die Richtlinie“), in österreichisches Recht umgesetzt. (2) Die Erhebung der Mindeststeuer von in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemäß § 3 erfolgt im Wege der nationalen Ergänzungssteuer (NES) nach Maßgabe des § 6, der Primär-Ergänzungssteuer (PES) nach Maßgabe der §§ 7 bis…
§ 4 Ausgenommene Einheiten
…1) Von der Mindeststeuer ausgenommen sind: 1. staatliche Einheiten; 2. internationale Organisationen; 3. Non Profit-Organisationen; 4. Pensionsfonds; 5. Investmentfonds, die oberste Muttergesellschaften sind; 6. Immobilieninvestmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind; 7. eine Einheit, die a) zu mindestens 95…
§ 47 Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages
…einen Mindeststeuer-Gewinn erzielt haben. (2) Der Ergänzungssteuersatz für ein Steuerhoheitsgebiet für ein Geschäftsjahr entspricht der positiven Differenz in Prozentpunkten zwischen dem Mindeststeuersatz (§ 3 Z 15) und dem Effektivsteuersatz gemäß § 46 Abs. 1. (3) Der Übergewinn des Steuerhoheitsgebiets für das Geschäftsjahr entspricht dem positiven Differenzbetrag…