§ 28 Medienrechtliche Verantwortlichkeit — MedienG
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Medieninhaltsdelikte bestimmt sich, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den allgemeinen Strafgesetzen.
…läßt, dem Beleidigten den Schutz der Vorschriften der §§ 33, 36 und 37 MedienG gegenüber diesem Informanten nicht zu nehmen vermag. Gemäß dem § 28 MedienG bestimmt sich die strafrechtliche Verantwortung für Medieninhaltsdelikte (vorbehaltlich der in bezug auf den Informanten hier nicht relevanten medienrechtlichen Sondervorschriften) nach den allgemeinen Strafgesetzen. Im vorliegenden…
…in dessen Sprengel die Tat begangen worden ist. Nach dem weiteren Vorbringen hätten die Beschuldigten "zumindest ein versuchtes Medieninhaltsdelikt (§ 15 StGB, § 28 MedienG)" zu verantworten; die inkriminierten Behauptungen seien nämlich zum Zweck der Weiterverbreitung in Medien aufgestellt worden; dabei hätten sie die Vorwürfe in der Absicht der Weitergabe…
…Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht, gilt gemäß § 28 MedienG § 32 MedienG als lex specialis. Danach beginnt die Frist der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts zu der Zeit, da mit der Verbreitung im…
…Kert] = MR 2001, 225 [Zöchbauer und Weis], 12 Os 1/05x = MR 2005, 166; den Meinungsstand zusammenfassend Rami, MR 2003, 16 mwN). Auch nach § 28 MedienG bestimmt sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Medieninhaltsdelikte, soweit das MedienG im Folgenden nichts anderes bestimmt, nach den allgemeinen Strafgesetzen. Bestimmt das Gesetz nichts anderes, ist…
…Inhalt eines Mediums begangene, mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die in einer an einen größeren Personenkreis gerichteten Mitteilung oder Darbietung besteht, gilt gemäß § 28 MedienG die Spezialvorschrift des § 32 MedienG. Danach beginnt die Frist der Verjährung der Strafbarkeit eines Medieninhaltsdelikts zu der Zeit, da mit der Verbreitung im…
…12 Os 96/89, 12 Os 97/89), tritt § 57 Abs 4 StGB gegenüber der Spezialvorschrift (§ 28 MedienG) des § 33 Abs 2 MedienG, die die Einziehung im selbständigen Verfahren auch im Fall der Verjährung der Strafbarkeit der dem Medieninhaltsdelikt zugrunde…
…Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 6. März 2023 wurde der Antragsteller wegen des in der Form eines Medieninhaltsdeliktes (§1 Abs1 Z12 iVm §28 MedienG) begangenen Vergehens der Üblen Nachrede (§12 zweiter Fall, §111 Abs1 und 2 StGB) verurteilt. 2. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd…
…zum Geschäftsmodell erheben. Außerdem wurden den Genannten betrügerische Absprachen und Aufklärungsverhinderung vorgeworfen. Nach dem Strafantrag habe * hiedurch die Vergehen der üblen Nachrede nach § 28 MedienG in Verbindung mit § 111 Abs 1 und 2 StGB in Form eines Medieninhaltsdelikts im Sinne des § 1 Abs 1…
…wurde der im vorliegenden Verfahren Beklagte mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil vom 16. 5. 2023 des Vergehens der üblen Nachrede nach § 28 MedienG iVm § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Die Tathandlung bestand nach dem Urteilsspruch darin, dass der im vorliegenden…
…der Strafsache gegen A* wegen des als Medieninhaltsdelikt im Sinne des § 1 Abs 1 Z 12 MedienG begangenen Vergehens der üblen Nachrede nach § 28 MedienG iVm § 111 Abs 1 und 2 StGB über die Beschwerden des Privatanklägers B* und der Verurteilten gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 17.04.2025…
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