1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des § 52 SchUG
2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des § 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. I Nr. 138/2017
3. Fachkoordination im Sinne des § 54a Abs. 1 lit. b SchUG
4. Koordination an Mittelschulen (§ 59b Abs. 1a Z 2 GehG)
5. organisatorische Koordinierung der Deutschförderklassen an Schulen der Primarstufe für jeweils eine Deutschförderklasse
Rückverweise
LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 3 Zuordnung
…qualifiziert, im Ausmaß von mindestens 270 ECTS-Anrechnungspunkten erworben worden ist. Für die Verwendung an der Sonderschule tritt bei der Zuordnungsvoraussetzung gemäß Z 1 an die Stelle der der Verwendung entsprechenden abgeschlossenen Hochschulbildung eine fachlich geeignete Hochschulbildung im Bereich der inklusiven Pädagogik. (3a) Im Zuge der Ergänzung des Lehrpersonals, solange…
§ 18 Entgelt
…7 Abs. 2 Z 4 gebührt das Monatsentgelt im Ausmaß von 85% der Beträge gemäß Abs. 1. (6) Abweichend von Abs. 1 gebührt Landesvertragslehrpersonen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 12 dritter Satz ab dem Beginn der Lehrveranstaltungen für die jeweilige Lehrveranstaltungswoche ein Entgelt in der Höhe…