BundesrechtBundesgesetzeLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz1. Hauptstück Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel2. Abschnitt Lebensmittel§ 8

§ 8Meldung von Lebensmitteln für spezielle Gruppen

In Kraft seit 01. Januar 2024
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