(1) In Bezug auf Waren nimmt die Agentur die in § 8 GESG aufgeführten Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle wahr.
(2) Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Institute für Lebensmitteluntersuchung der Agentur zur Übernahme von amtlichen Proben festzulegen.
Rückverweise
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
…Aufsichtsorgane einschließlich bestellte amtliche Tierärzte, beauftragte amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten), 2. Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur gemäß § 65 LMSVG oder in den gemäß § 72 LMSVG autorisierten Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden, 3. betriebseigene Hilfskräfte gemäß § 24 Abs. 6 LMSVG…
Lebensmittelgutachterverordnung
§ 1
…Personen, die für die eigenverantwortliche Ausarbeitung von Gutachten in der Agentur gemäß § 65 LMSVG herangezogen werden dürfen, müssen die in den §§ 2 bis 4 enthaltenen Voraussetzungen der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und praktischen Ausbildung erfüllen.…
Zusatzstoff-Rahmenverordnung
§ 2 Herstellung von Salz-Nitrit-Mischungen
…oder aufbewahrt werden. (5) Der/die Hersteller/in von Salz-Nitrit-Mischungen oder Salzersatz-Nitrit-Mischungen hat diese betriebsintern von der Agentur gemäß § 65 LMSVG, von einer Untersuchungsanstalt gemäß § 72 LMSVG oder von einer nach § 73 LMSVG autorisierten Person chargenweise auf seine Zusammensetzung zu untersuchen bzw…
Rückstandskontrollverordnung 2006
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
…Verordnung (EU) Nr. 37/2010) festgelegten zulässigen Höchstmengen für pharmakologisch wirksame Stoffe nicht überschreiten; 14. zugelassenes Laboratorium: Labors der Agentur gemäß § 65 LMSVG, der Untersuchungsanstalten der Länder gemäß § 72 LMSVG sowie Labors anderer zur Untersuchung und Begutachtung Berechtigter gemäß § 73 LMSVG. Im Übrigen gelten…
TWV · Trinkwasserverordnung
§ 5 Eigenkontrolle
…sind unbegrenzt aufzubewahren; 2. Untersuchungen und Begutachtungen des Wassers gemäß dem Parameterumfang und den Probenahmehäufigkeiten nach Anhang II von der Agentur gemäß § 65 LMSVG, den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß § 72 LMSVG oder von einer gemäß § 73 LMSVG hiezu berechtigten Person durchführen zu lassen; diese haben…