LFBAG 2024
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Ausbildungsgebiete und Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
(1) Die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung umfasst folgende Ausbildungsgebiete:
1. Landwirtschaft,
2. Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement,
3. Gartenbau,
4. Feldgemüsebau,
5. Obstbau und Obstverarbeitung,
6. Weinbau und Kellerwirtschaft,
7. Molkerei- und Käsereiwirtschaft,
8. Pferdewirtschaft,
9. Fischereiwirtschaft,
10. Geflügelwirtschaft,
11. Bienenwirtschaft,
12. Forstwirtschaft,
13. Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,
14. Landwirtschaftliche Lagerhaltung,
16. Berufsjagdwirtschaft.
(3) Die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung gliedert sich in die Ausbildung
§ 5 LFBAG 2024 · LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 5 Ausbildungsgebiete und Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung
…§ 5. (1) Die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung umfasst folgende Ausbildungsgebiete: 1. Landwirtschaft, 2. Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, 3. Gartenbau, 4. Feldgemüsebau, 5. Obstbau und Obstverarbeitung, 6…
§ 8 Ausbildung durch die Lehre
…ist der Abschluss eines Lehrvertrages ( § 268 LAG ) bzw. eines Ausbildungsvertrages ( § 14 ). (3) Als Lehrling für das Ausbildungsgebiet Berufsjagdwirtschaft gemäß § 5 Abs. 1 Z 16 kann aufgenommen werden, wer sachlich und persönlich geeignet ist und eine in einem österreichischen Bundesland gültige Jagdkarte besitzt. Vom…
§ 6 Ausbildungsversuche
…eines Ausbildungsversuches vorsehen. (2) In dieser Verordnung sind festzulegen: 1. die betreffenden beruflichen Tätigkeiten, 2. die Dauer des Ausbildungsversuches, 3. die Ausbildungsinhalte, 4. die Prüfungsgegenstände, 5. Vorschriften über das Abschlusszeugnis, 6. Bestimmungen über die Anrechnung einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auf Lehrberufe gemäß § 5 Abs. 1 , 7. Bestimmungen über…
§ 10 Ausbilder
…fachliche, pädagogische und persönliche Eignung des Ausbilders erforderlich. (2) Fachlich geeignet sind Personen, die 1. eine Meisterprüfung ( § 41 ) im betreffenden Ausbildungsgebiet ( § 5 Abs. 1 ) erfolgreich abgelegt haben, 2. eine höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt, eine Universität, Hochschule oder Fachhochschule mit einschlägiger Fachrichtung erfolgreich absolviert haben, 3…
§ 1 LFBAG-APO · LFBAG-APO · Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung
§ 1 Geltungsbereich
…und in besonderen Teilen ( Anlagen ) die für die Durchführung der betrieblichen Ausbildungen und der Prüfungen zum Facharbeiter und zum Meister in den in § 5 Abs. 1 LFBAG 2024 genannten Ausbildungsgebieten in der Land- und Forstwirtschaft notwendigen Anforderungen näher festzulegen. Dies schließt nähere Regelungen zur Vorgangsweise bei der Berücksichtigung von Anrechnungen gemäß § …
§ 4 Sachliche und persönliche Eignungsbedingungen an Lehrlinge
…im Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“ ( § 5 Abs. Z 16 LFBAG 2024 ) gelten die in § 8 Abs. 3 bis 5 LFBAG 2024 genannten Voraussetzungen dann als erfüllt: 1., wenn die persönliche und körperliche Eignung durch ein amts- oder fachärztliches Zeugnis und ein fachpsychologisches Zeugnis nachgewiesen wird, aus…
§ 8 Prüfungstermine, Rahmenbedingungen für Prüfungen
…Die Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat zudem die Abhaltung von Prüfungen (Facharbeiter- bzw. Meisterprüfungen sowie Schwerpunktprüfungen) für die einzelnen Ausbildungsgebiete gemäß § 5 Abs. 1 LFBAG 2024 in bestimmten Zeitabständen und unter Berücksichtigung des in Betracht kommenden Personenkreises, der bereits angemeldeten Prüfungskandidaten sowie der Terminvorgaben, die eine zeitliche Abstimmung mit dem Abschluss…
§ 6 Fachkurse und Vorbereitungslehrgänge
…§ 6. (1) Sofern keine Berufsschule für das jeweilige Ausbildungsgebiet ( § 5 Abs. 1 LFBAG 2024 ) eingerichtet ist, sind von Lehrlingen als Teil der Ausbildung Fachkurse oder fachlich verwandte Kurse nach Maßgabe der Anforderungen im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan verpflichtend zu absolvieren ( §…
§ 42 LwSchuG 2012 · LwSchuG 2012 · Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, Tiroler
§ 42 Fachrichtungen, weitere organisatorische Festlegungen
…Sinn des § 3 Abs. 1 lit. c, d, e und f a) für alle land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe nach § 5 Abs. 1 LFBAG 2024, b) als ganzjährige, saisonmäßige oder lehrgangsmäßige Berufsschulen, c) als selbstständige Berufsschulen oder als Fachrichtung innerhalb einer selbstständigen Fachschule und d) als ein-, zwei- oder dreistufige…
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