Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sowie die gemäß § 169 und § 183 Abs. 6 zu ergreifenden Maßnahmen schriftlich festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.
Rückverweise
LF-DOK-VO · Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
…1) Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument im Sinne des § 188 LAG ist übersichtlich zu gestalten. Gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge oder Gefahrenbereiche können zusammengefasst dokumentiert werden. Die für eine Arbeitsstätte erstellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind möglichst einheitlich…
LF-PSA-V · Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
§ 4 Arbeitsplatzevaluierung
…Gefahren gemäß § 187 LAG auch die Belastungen und sonstigen Einwirkungen, die den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung erforderlich machen, zu berücksichtigen und gemäß § 188 LAG zu dokumentieren. Besonders zu berücksichtigen sind: 1. Art und Umfang der Gefahren, bei denen persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist (2. Abschnitt), 2. die bei den…
LF-AM-VO · Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung
§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
…von der weiteren Benutzung auszuschließen. (6) Die gemäß Abs. 5 durchzuführenden Maßnahmen sind in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten im Sinne des § 188 LAG zu dokumentieren. In dieser Dokumentation sind die festgestellten Gefahren und die dagegen ergriffenen Schutzmaßnahmen darzustellen.…
LF-VOPST · Land- und forstwirtschaftliche Verordnung optische Strahlung
§ 4 Bewertungen und Messungen
…der physikalischen Größe sowie der Arbeitsumgebung angepasst sind und zu einem eindeutigen und repräsentativen Ergebnis (auch bei Stichprobenverfahren) führen, 3. so dokumentiert werden (§ 188 LAG), dass die Ergebnisse eindeutig und nachvollziehbar sind. (5) Bewertungen oder Messungen dürfen nur von fachkundigen Personen oder Diensten durchgeführt werden. Diese müssen die erforderlichen Fachkenntnisse…
LF-VEMF · Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder
§ 6 Bewertungen, Berechnungen und Messungen
…Größe sowie der Arbeitsumgebung angepasst sind und zu einem eindeutigen und repräsentativen Ergebnis führen; dies gilt auch für Stichprobenverfahren, 3. so dokumentiert werden (§ 188 LAG), dass die Ergebnisse eindeutig und nachvollziehbar sind. (4) Bewertungen, Berechnungen und Messungen dürfen nur von fachkundigen Personen oder Diensten durchgeführt werden. Diese müssen die erforderlichen…