KSchG
Gliederung
Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 14 Angestellte in leitender Stellung
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht
1. in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,
2. in Betrieben einer Personengesamtheit für die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.
(2) Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme des § 3 Anwendung. § 9 Abs. 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf.
§ 14 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
§ 14 Gerichtsstand
…§ 14. (1) Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn…
Art. 32 Artikel XXXII
…Inkrafttreten, Aufhebung eines Gesetzes, Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 140/1997, zu § 14 KSchG , BGBl. Nr. 140/1979) (Anm.: Z 1 Inkrafttretensbestimmung) (Anm.: Z 2 Außerkrafttretensbestimmung) (Anm.: Z 3 bis 7 ÜR zu einem anderen…
Art. 32 JN · JN · Jurisdiktionsnorm
Art. 32 Artikel XXXII
… 1 des Bundesgesetzes über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind), XXIII ( § 14 KSchG ), XXVI Z 1, 3 und 4 ( §§ 9, 38 und 44 ASGG – soweit sich dessen Abs. 1 nicht auf den…
Art. 32 EO · EO · Exekutionsordnung
Art. 32 Artikel XXXII
… 1 des Bundesgesetzes über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind), XXIII ( § 14 KSchG ), XXVI Z 1, 3 und 4 ( §§ 9, 38 und 44 ASGG – soweit sich dessen Abs. 1 nicht auf den…
Art. 32 RpflG · RpflG · Rechtspflegergesetz
Art. 32 Artikel XXXII
… 1 des Bundesgesetzes über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind), XXIII ( § 14 KSchG ), XXVI Z 1, 3 und 4 ( §§ 9, 38 und 44 ASGG soweit sich dessen Abs. 1 nicht auf den §…
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