Art. 2 Artikel II.
In Kraft seit 01. Januar 1970
Up-to-date
Eine vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bei Durchführung der Bestimmung des § 52 Abs. 4 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1964, BGBl. Nr. 305, vorgenommene Herabsetzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit tritt außer Wirksamkeit.
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