BundesrechtBundesgesetzeJurisdiktionsnormZweiter Theil. Von der Gerichtsbarkeit in Streitsachen.Zweiter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit.Allgemeiner Gerichtsstand. §. 65.§ 79

§ 79Klagen von Richtern und gegen Richter.

In Kraft seit 01. März 1993
Up-to-date