(1) Als nahe Angehörige sind der Ehegatte und Personen anzusehen, die mit dem Schuldner oder dessen Ehegatten in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, ferner Wahl- und Pflegekinder sowie Personen, die mit dem Schuldner in außerehelicher Gemeinschaft leben. Außereheliche Verwandtschaft ist der ehelichen gleichzustellen.
(2) Ist der Schuldner eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein sonstiges parteifähiges Gebilde, so gelten
1. die Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans,
2. die unbeschränkt haftenden Gesellschafter sowie
3. Gesellschafter im Sinne des EKEG
als nahe Angehörige des Schuldners. Das Gleiche gilt für solche Personen, auf die dies im letzten Jahr vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugetroffen hat, sowie für die in Abs. 1 aufgezählten nahen Angehörigen aller dieser Personen.
Rückverweise
IO · Insolvenzordnung
§ 32
(1) Als nahe Angehörige sind der Ehegatte und Personen anzusehen, die mit dem Schuldner oder dessen Ehegatten in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, ferner Wahl- und Pflegekinder sowie Personen, die mit dem Schuldner in außerehelicher Gemeinschaft…
Art. 11 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 8/2006, zu § 32, RGBl. Nr. 337/1914)
…§ 32 Abs. 2 KO in der Fassung des Artikels 6 und § 4 Abs. 2 AnfO in der Fassung des Artikels 8 sind…
§ 100a Inhalt des Vermögensverzeichnisses
…dem Gläubiger ein Recht auf abgesonderte Befriedigung gewähren, ist die Höhe des mutmaßlichen Ausfalles anzugeben. Ist ein Gläubiger oder ein Schuldner naher Angehöriger (§ 32) des Insolvenzschuldners, so ist darauf hinzuweisen, ebenso wenn ein Gläubiger oder Schuldner ein Angestellter des Insolvenzschuldners ist oder mit ihm in einem Gesellschafts- oder anderem…
§ 80b Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
…1) Der Insolvenzverwalter muss vom Schuldner und von den Gläubigern unabhängig sein. Er darf kein naher Angehöriger (§ 32) und kein Konkurrent des Schuldners sein und auch nicht in einem vorangegangenen Reorganisationsverfahren Reorganisationsprüfer gewesen sein. (2) Der Insolvenzverwalter hat Umstände, die geeignet sind, seine…
EO · Exekutionsordnung
§ 439 Benachteiligungsabsicht und Vermögensverschleuderung
…Anfechtung gegenüber seinem Ehegatten oder eingetragenen Partner – vor oder während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft – oder gegenüber anderen nahen Angehörigen gemäß § 32 IO oder zugunsten der genannten Personen vorgenommen hat, es sei denn, dass dem anderen Teil zur Zeit der Vornahme der Rechtshandlung eine Benachteiligungsabsicht des Schuldners weder…
§ 440 Unentgeltliche und ihnen gleichgestellte Verfügungen
…zufolge obrigkeitlicher Verfügung, wenn das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist. Sind diese Sachen von nahen Angehörigen des Schuldners gemäß § 32 IO erworben worden, so wird vermutet, dass das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist.…
§ 80b Unabhängigkeit des Verwalters
…1) Der Verwalter muss vom Verpflichteten und von den betreibenden Gläubigern unabhängig sein. Er darf kein naher Angehöriger (§ 32 IO) und kein Konkurrent des Verpflichteten sein. (2) Der Verwalter hat Umstände, die geeignet sind, seine Unabhängigkeit in Zweifel zu ziehen, unverzüglich dem Gericht anzuzeigen. Er…
URG · Unternehmensreorganisationsgesetz
§ 8 Auswahl des Reorganisationsprüfers
…muß ausreichende Fachkenntnisse des Wirtschaftsrechts oder der Betriebswirtschaft haben oder eine erfahrene Persönlichkeit des Wirtschaftslebens sein. (2) Der Reorganisationsprüfer darf kein naher Angehöriger (§ 32 IO) des Unternehmers sein. Er muß von diesem und von den Gläubigern unabhängig und darf kein Konkurrent des Unternehmers sein. (3) Zum Reorganisationsprüfer kann auch eine…
ReO · Restrukturierungsordnung
§ 11 Auswahl des Restrukturierungsbeauftragten
…§ 80a IO ist anzuwenden. (2) Der Restrukturierungsbeauftragte muss vom Schuldner und von den Gläubigern unabhängig sein. Er darf kein naher Angehöriger (§ 32 IO) und kein Konkurrent des Schuldners sein. § 80b Abs. 2 und 3 IO ist anzuwenden. (3) Zum Restrukturierungsbeauftragten kann auch eine juristische…
EKEG (GIRÄG 2003) · Eigenkapitalersatz-Gesetz
§ 6 Abgestimmtes Verhalten
…des § 5 beteiligt sind. Eine Absprache oder ein abgestimmtes Verhalten wird vermutet, wenn die Gesellschafter zueinander nahe Angehörige im Sinne des § 32 IO sind oder im Konzernverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 stehen.…
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1409
…Schulden schon so viel berichtigt hat, wie der Wert des übernommenen Vermögens oder Unternehmens beträgt. (2) Ist jedoch ein naher Angehöriger des Veräußerers (§ 32 IO) der Übernehmer, so trifft ihn diese Verpflichtung, soweit er nicht beweist, daß ihm die Schulden bei der Übergabe weder bekannt waren noch bekannt sein mußten…
ÜbG · Übernahmegesetz
§ 25 Anzeigepflicht bei kontrollierender Beteiligung
…erforderliche Zahl an Stimmrechten nur vorübergehend oder unbeabsichtigt überschritten wird, sofern die Überschreitung unverzüglich rückgängig gemacht wird; 4. Aktien durch Schenkung zwischen Angehörigen (§ 32 Abs. 1 IO), Erbgang oder Teilung von Vermögen aus Anlass einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe erworben werden; 5. Aktien auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden, an…