(1) Klassifizierte Informationen sind materielle und immaterielle Informationen, unabhängig von Darstellungsform und Datenträger, die aufgrund ihres Inhalts eines besonderen Schutzes bedürfen und die daher nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Nicht-öffentliche Informationen sind Informationen, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind, jedoch nicht unter Abs. 1 fallen.
(3) EU-Verschlusssachen sind alle mit einer EU-Klassifizierungsstufe versehenen Informationen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße schaden könnte.
(4) ESM-Verschlusssachen sind alle mit einer Sicherheitseinstufung durch Organe des Europäischen Stabilitätsmechanismus versehenen Informationen für Beschlüsse im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
(5) Urheber ist das Organ, unter dessen Aufsicht und Verantwortung (klassifizierte) Informationen erstellt oder dem Nationalrat oder dem Bundesrat zugeleitet wurden.
Rückverweise
InfOG · Informationsordnungsgesetz
§ 3 Begriffsbestimmungen
…begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden sollen. (2) Nicht-öffentliche Informationen sind Informationen, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind, jedoch nicht unter Abs. 1 fallen. (3) EU-Verschlusssachen sind alle mit einer EU-Klassifizierungsstufe versehenen Informationen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der Europäischen Union…
§ 28 Inkrafttreten
…2) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2024 treten in Kraft: 1. § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 5, die Überschrift zu § 3a, § 3a Abs. 1 bis 3, §§ 3b und 3c samt Überschriften…
§ 1 Gegenstand und Grundsatz der Öffentlichkeit
…Informationen im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates sind öffentlich zugänglich, soweit es sich nicht um klassifizierte Informationen oder nicht-öffentliche Informationen gemäß § 3 handelt. (3) Solange Informationen klassifiziert sind, werden sie nicht archiviert. (4) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer…
§ 3c Datenschutz bei zugeleiteten Verhandlungsgegenständen
…Verhandlungsgegenstände sind die Rechte der betroffenen Personen gemäß den Art. 12 bis 22 DSGVO und § 1 DSG beim jeweiligen Urheber (§ 3 Abs. 5) geltend zu machen. Der Urheber hat den Nationalrat bzw. Bundesrat unverzüglich schriftlich über allenfalls getroffene Veranlassungen zu informieren und gegebenenfalls eine datenschutzrechtlich…
InfoV · Informationsverordnung – InfoV
§ 4 Kennzeichnung
…InfOG festgelegten Klassifizierungsstufen zu kennzeichnen. (2) Folgende Informationen sind als „nicht-öffentlich“ zu kennzeichnen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung geeignet sind (§ 3 Abs. 2 InfOG): 1. Vorlagen, Dokumente, Berichte, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union oder im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus, soweit sie nicht bereits eine…