(1) Die Zweckzuschüsse gemäß § 3 Abs. 1 sind zweckgewidmet für den Bereich des modular abgestuften Versorgungsangebotes gemäß Abs. 2 für
1. die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen,
2. die Sicherstellung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und flächendeckenden Aus- und Aufbaus,
3. die Sicherstellung des laufenden Betriebes,
4. die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von nicht ehrenamtlich und ehrenamtlich tätigen Personen sowie
5. die Durchführung von Vorsorge- und Informationsgesprächen, insbesondere dem VSD Vorsorgedialog®.
(2) Die gemäß Abs. 1 zweckgewidmeten Zweckzuschüsse können für die folgenden nicht LKF finanzierten, spezialisierten Versorgungsangebote verwendet werden:
1. mobile Palliativteams,
2. mobile Kinder-Palliativteams,
3. Palliativkonsiliardienste,
4. Hospizteams,
5. Kinder-Hospizteams,
6. Tageshospize,
7. stationäre Hospize und
8. stationäre Kinder-Hospize.
(3) Die Zweckzuschüsse gemäß § 3 Abs. 1 können für die in Abs. 1 Z 4 und Z 5 angeführten Maßnahmen auch im Rahmen der Grundversorgung verwendet werden.
(4) Der Anspruch der einzelnen Person auf eine Leistung der Krankenversicherung wird dadurch nicht berührt.
Rückverweise
HosPalFG · Hospiz- und Palliativfondsgesetz
§ 4 Widmung der Zweckzuschüsse und Mittelverwendung
… 2 für 1. die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen, 2. die Sicherstellung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und flächendeckenden Aus- und Aufbaus, 3. die Sicherstellung des laufenden Betriebes, 4. die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von nicht ehrenamtlich und ehrenamtlich tätigen Personen sowie 5. die Durchführung von Vorsorge- und Informationsgesprächen, insbesondere dem VSD…
§ 8 Tarife
…Parameter für die Gestaltung und Anwendung von Tarifen und 2. auf die Parameter bezogene Richtwerte für die Tarife je modular abgestuftem Versorgungsangebot gemäß § 4 Abs. 2 festzulegen. (2) Die gemäß Abs. 1 erstellten einheitlichen Parameter dienen der Vergleichbarkeit und Transparenz der durch die Richtwerte beschriebenen Tarife. Bei…
§ 6 Qualitätsmanagement
…2 getroffenen Vereinbarung bis 31. Dezember 2022 Qualitätskriterien und -indikatoren für die modular abgestuften Versorgungsangebote in der Hospiz- und Palliativversorgung gemäß § 4 Abs. 2 zu erstellen, die ab dem Jahr 2023 schrittweise umzusetzen sind. Dabei hat die Gesundheit Österreich GmbH auch die Vereinigung, die für…
§ 7 Quantitativer Auf- und Ausbau
…30. Juni 2023 Auf- und Ausbaugrade für den Auf- und Ausbau der modular abgestuften Versorgungsangebote in der Hospiz- und Palliativversorgung gemäß § 4 Abs. 2 je Land festzulegen. Im Zuge dessen ist eine Ausgangsbasis (Ist Stand) bezogen auf ein Referenzjahr (2020) sowie einen Zielwert (Soll Stand) bezogen…