(1) Der Bund haftet nach Maßgabe des Amtshaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 20/1949, für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den ein Sicherheitsunternehmer oder ein mit der Sicherheitskontrolle Beauftragter eines Sicherheitsunternehmers (§ 9 Abs. 1) in Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt hat; der Sicherheitsunternehmer und der von ihm Beauftragte haften dem Geschädigten nicht.
(2) Ein Sicherheitsunternehmer haftet dem Bund für Schadenersatzleistungen nach Abs. 1, sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
(3) Für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 oder 2 gilt das Amtshaftungsgesetz.
(4) Ein mit der Sicherheitskontrolle Beauftragter eines Sicherheitsunternehmers haftet diesem für Regreßleistungen nach Abs. 2, sofern er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im übrigen gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, BGBl. Nr. 80/1965.
§ 14 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 14 Haftung
(1) Der Bund haftet nach Maßgabe des Amtshaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 20/1949, für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den ein Sicherheitsunternehmer oder ein mit der Sicherheitskontrolle Beauftragter eines Sicherheitsunternehmers (§ 9 Abs. 1) in Vollziehung dieses Bundesgesetzes durch ein re…
§ 48b Gerichtsorganisationsgesetz
…ermächtigt, nach Maßgabe der technischen Ausstattungen und Möglichkeiten sowie unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit die Speicherung des Wortlauts rechtskräftiger Entscheidungen gemäß § 48a GOG und ihrer Aufbereitung im Sinne des § 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung im Rahmen der Entscheidungsdokumentation Justiz JUDOK (§ …
§ 99 Gerichtsorganisationsgesetz
…dieses Gesetzes ist Mein Justizminister beauftragt. Derselbe hat alle zu dessen Durchführung erforderlichen Verordnungen und Anordnungen zu erlassen. (2) Mit der Vollziehung des § 14 ist die Bundesregierung, hinsichtlich der §§ 4 Abs. 5, 6 Abs. 2, §§ 8, 10 Z 2, 11…
§ 10 Vertragsbedingungen
…der Beauftragten umfassend zu beaufsichtigen; 7. eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtversicherungssumme von mindestens 50 Millionen Schilling zur Erfüllung von Schadenersatzpflichten, einschließlich solcher nach § 14 Abs. 2, abzuschließen und den Abschluß des Haftpflichtversicherungsvertrags sowie die fristgerechte Bezahlung der Versicherungsprämien dem Präsidenten des Oberlandesgerichts durch Vorlage des Versicherungsscheins und der…
§ 8 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 8 § 8
…Sitzungszeiten derselben sowie bezüglich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. (3) Jedenfalls der vorherigen Beratung in der Präsidialkonferenz bedürfen: 1. die Erlassung der Hausordnung (§ 14 Abs. 1), 2. die Anwendung des Shapley’schen Verfahrens (§ 32 Abs. 2), 3. die Erstellung einer Liste von Personen zur Wahl des…
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